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InhaltVermögensverkehrsstelle
| VermögensverkehrsstelleRechtsgrundlagen und TätigkeitMehrere aufeinander folgende Gesetze regelten den staatlich legalisierten Unternehmensraub, um eine kontrollierte und „legale Entjudung“ der Wirtschaft Österreichs in die Wege zu leiten bzw. weitere „wilde Arisierungen“ zu vereiteln. Am 26. April 1938 war die Vermögensanmeldung für Juden verordnet worden, am 12. November 1938, unmittelbar nach der sogenannten Reichskristallnacht, die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ erlassen. Am 3. Dezember 1938 folgte die „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“. Zunächst wurde den jüdischen Unternehmen oft ein sogenannter Kommissarischer Verwalter zur Seite gestellt, der vom Eigentümer zu bezahlen war. Die Vermögensverkehrsstelle konzentrierte sich auf die „Arisierung“ oder Liquidation von Klein- und Mittelbetrieben und kontrollierte 1938 damit Vermögenswerte von zwei Milliarden Reichsmark, das heißt rund zwei Drittel des jüdischen Gesamtvermögens in Österreich. 1939 hatte die Vermögensverkehrsstelle zwischen 4400 und 5000 Betriebe „arisiert“ und rund 21.000 Unternehmen aufgelöst. Göring beauftragte Wilhelm Keppler damit, die Großunternehmen zu „arisieren“. Nach sogenannter Arisierung oder Auflösung eines Großteils der jüdischen Unternehmen wurde die VVSt im Jahr 1939 zur „Abwicklerstelle“ für die Auflösung der restlichen Betriebe im Handels- und Gewerbebereich. Als „Referat III Entjudung“ der Reichsstatthalterei Wien bestand die VVSt bis Kriegsende (1945) weiter. Bis 1945 wurden in Österreich von der Vermögensverkehrsstelle 6 Milliarden Schilling an Kaufpreisen und 1,5 Milliarden an Arisierungsauflagen eingenommen, zusätzlich 264 Millionen Schilling aus der Liquidierung zahlreicher Unternehmen. Dieses Geld wurde auf Sperrkonten überwiesen, auf die nur die VVSt Zugriff hatte.
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