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Unentgeltliche Beförderung

Weitere Berechtigte

Beiblatt

Verkehrsmittel

Begleitung

Weitere Erleichterungen und Vergünstigungen

Geschichte der Freifahrt/ Weblinks

 

 

Unentgeltliche Beförderung

Verkehrsmittel

Der Schwerbehindertenausweis mit Freifahrtberechtigung, berechtigt zur kostenfreien Nutzung von:

  • Eisenbahnen des Nahverkehrs (Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE), S-Bahn und NE-Bahnen)
  • Linienbussen
  • Schul-, Berufs-, Markt- und Theaterbussen
  • Straßenbahnen
  • Untergrund-, Hoch- und Schwebebahnen
  • Übersetzfähren
  • Sammeltaxis, wenn die Beförderungsbedingungen einen Ausstieg außerhalb der Haltestellen nicht gestatten oder dies erst außerhalb einer Ortschaft gestattet ist (in dem Fall Freifahrt nur bis zur letzten Ortshaltestelle)

Einige Verkehrsverbünde welche ins Ausland ragen, gestatten auch dort die unentgeltliche Beförderung.


Verkehrsunternehmen die mittels Fahrgastzählung nachweisen können, dass die Mehrzahl ihrer Fahrgäste weiter als 50 km fahren, können für die betroffenen Strecken von der Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung befreit werden.

 

 

 

 

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