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InhaltUnentgeltliche Beförderung
| Unentgeltliche BeförderungBegleitungIst die „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“ mit dem Merkzeichen B ebenfalls nachgewiesen, so fährt auch eine Begleitperson und/oder ein Hund im Nah- wie im innerdeutschen Fernverkehr kostenfrei mit. Dies gilt nicht in Zügen der europäischen Fernbahnen, allerdings gewähren diese meist gewisse Vergünstigungen für den Begleiter oder den behinderten Menschen selbst. Das Merkzeichen B bedeutet jedoch nicht, dass der Behinderte nicht alleine reisen darf. Auch ist nicht vorgeschrieben, dass die Begleitperson die gesamte Strecke mitfahren muss. Es besteht sogar die Möglichkeit, verschiedene Begleitungen in Anspruch zu nehmen. Hunde, die nicht größer als eine Katze sind, fahren immer kostenlos. Begleithunde von schwerbehinderten Menschen sind von der Maulkorbpflicht in Zügen befreit und dürfen im DB-Fernverkehr auch im Gastro- und Ruhebereich mitgeführt werden. Schwerbehinderte Menschen sind von der Zahlung des „Bordpreises“ generell befreit. In den Regionalzügen von Baden-Württemberg ist es nur blinden (Merkzeichen BL) ohne Begleitperson gestattet, Fahrscheine nachzulösen. Im europäischen Eisenbahnverkehr fahren Begleitungen von Blinden und von Rollstuhlbenutzern nach dem Internationalen TCV-Tarif kostenfrei mit. Außerhalb Deutschlands fahren Begleitpersonen nach diesem Tarif nur dann kostenfrei mit, wenn nicht bereits ein Führhund den blinden Menschen begleitet. Für die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson ist kein Beiblatt erforderlich. Die Begleitung fährt immer in der Klasse kostenfrei, in der der Schwerbehinderte selbst eine Fahrberechtigung besitzt. Schwerbehinderte Kinder, denen die Berechtigung zur Begleitung bescheinigt wurde (Merkzeichen B) und die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit ihrer Begleitperson ausnahmslos den gesamten ÖPNV, Nah- und Fernverkehr sowie alle privat betriebenen Eisenbahnen in der zweiten Klasse ohne Beiblatt innerhalb Deutschlands kostenfrei nutzen. Einzig im ICE-Sprinter ist ein Aufpreis zu zahlen.
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