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InhaltUnentgeltliche Beförderung
| Unentgeltliche BeförderungDie unentgeltliche Beförderung (umgangssprachlich auch als Freifahrt bezeichnet) in öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs können in Deutschland schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, denen vom Versorgungsamt zum Schwerbehindertenausweis eines der folgenden Merkzeichen zuerkannt wurden: gehbehindert (G, erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), gehörlos (GL), hilflos (H). Die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (Blind) berechtigen nicht zur unentgeltlichen Beförderung, schließen jedoch die Merkzeichen G und H mit ein. Die unentgeltliche Beförderung dient der Eingliederung Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch.
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