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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Besonderheiten, Inhalt

Entstehungsgeschichte und Inkrafttreten

  

Deutsche Übersetzungen

Ziele

  

Inklusive Bildung/ Zielgruppen

Behinderungsbegriff/ Praktische Konsequenzen in Deutschland

  

Geschäftsfähigkeit/ Zugang zur Justiz

  

Wahlen und politisches Leben

  

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Weblinks/ Einzelnachweise

 

 

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention (dunkelgrün), Unterzeichnerstaaten (hellgrün) (Juni 2011)

Das 2006 bei der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein bis 30. Juni 2011 von 100 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt (accession) oder (im Fall der EU) formale Bestätigung (formal confirmation) abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Übereinkommen finden sich neben grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte, wie z. B. dem Recht auf Leben oder dem Recht auf Freizügigkeit, viele spezielle Bestimmungen, die auf die Lebenssituation behinderter Menschen eingehen.


 

 

 

 

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