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Teileinkünfteverfahren

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Teileinkünfteverfahren

Verfahren

Dividenden, GmbH-Gewinnanteile und entsprechende Veräußerungsgewinne sind zu 60 % in den steuerpflichtigen Gewinn einzubeziehen. Damit wird die bisherige hälftige Steuerbefreiung im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens auf eine Steuerfreistellung von 40 % zurückgeführt ( Nr 40 EStG). Korrespondierend wird der berücksichtigungsfähige Anteil der Werbungskosten nach Abs. 2 EStG auf 60 % angehoben. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % und die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer ab 2008 wirken sich ebenfalls auf das Ergebnis aus.

Fall A: Leitender Angestellter der Kapitalgesellschaft mit Aktienbeteiligung über 1 %, 2009 Wahlrecht nach Abs. 2 Nr. 3 EStG, Teileinkünfteverfahren gewählt, 2007 und 2008 pers. Steuersatz 42 %

2009 2008 2007
Gewinn Kapitalgesellschaft vor Ertragssteuern € 100,00 € 100,00 € 100,00
- Gewerbesteuer rund 14 % / 20 % € 14,00 € 14,00 € 20,00
- Körperschaftsteuer 15 % / 25 % € 15,00 € 15,00 € 20,00
- Solidaritätszuschlag auf KSt 5,5 % € 0,83 € 0,83 € 1,10
= Bardividende (KESt nicht berücksichtigt*) € 70,17 € 70,17 € 58,90
Bemessungsgrundlage 60 % (50 %) € 42,10 € 35,09 € 29,45
- Einkommensteuer 42 % € 17,68 € 14,74 € 12,37
- Solidaritätszuschlag auf ESt 5,5 % € 0,97 € 0,81 € 0,68
= verbleiben nach Steuern (Nettodividende) € 51,52 € 54,62 € 45,85
Veränderung der Nettodividende seit 2007 +12,4 % +19,1 % -
Veränderung der Einkommensteuer seit 2007 +42,9 % +19,2 % -
Veränderung der Unternehmenssteuern* seit 2007 -37,8 % -37,8 % -

 *) Unternehmenssteuern sind Gewerbe-, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag.


Fall B: Geringverdiener und Kleinaktionär mit Beteiligung kleiner 1 %, kein Wahlrecht, aber wegen Günstigerregelung auch 2009 mit pers. Einkommensteuersatz 15 % (keine Abgeltungsteuer 25 %)

2009 2008 2007
Gewinn Kapitalgesellschaft vor Ertragssteuern € 100,00 € 100,00 € 100,00
- Gewerbesteuer rund 14 % / 20 % € 14,00 € 14,00 € 20,00
- Körperschaftsteuer 15 % / 25 % € 15,00 € 15,00 € 20,00
- Solidaritätszuschlag auf KSt 5,5 % € 0,83 € 0,83 € 1,10
= Bardividende (KESt nicht berücksichtigt*) € 70,17 € 70,17 € 58,90
Bemessungsgrundlage 100 % (50 %) € 70,17 € 35,09 € 29,45
- Einkommensteuer 15 % € 10,53 € 5,26 € 4,42
- Solidaritätszuschlag 5,5 % € 0,58 € 0,29 € 0,24
= verbleiben nach Steuern (Nettodividende) € 59,06 € 64,62 € 54,24
Veränderung der Nettodividende seit 2007 +8,9 % +19,1 % -
Veränderung der Einkommensteuer seit 2007 +138,2 % +19,0 % -
Veränderung der Unternehmenssteuern* seit 2007 -37,8 % -37,8 % -

Für die tatsächliche steuerliche Belastung sind die Günstigerprüfungen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens anzuwenden. Hierbei werden die durch die Abgeltungsteuer (25 %) aufgrund ihres Abzugscharakters zuviel erhobenen Einkommensteuern erstattet.

Für Steuerpflichtige, die der ab 2008 auch für Gewinneinkünfte geltenden Reichensteuer mit einem Spitzensatz von 45 % unterliegen, kann sich im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens eine höhere Steuerbelastung ergeben als durch die Abgeltungsteuer.

 

 

 

 

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