Tatbestand
Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Rechtswissenschaft.Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht:
- in der Rechtswissenschaft:
- als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff erklärt sich selbst als „Bestandsaufnahme“ einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns,
- in der Normentheorie als Bestandteil einer (zumeist abstrakten) Rechtsnorm,
- im Verfahrensrecht als Bestandteil eines erstinstanzlichen Urteils, das den Sach- und Streitstand wiedergibt.
- in der Philosophie:
- als „Tatsächlichkeit in ihrer Gegebenheit“, in ihrer nicht notwendigen Gewordenheit.
- bei Martin Heidegger auf die „Faktizität des Daseins“ bezogen, das als Geschichtliches in seine Existenz geworfen wurde. Heidegger bezieht sich hier also darauf, dass der Mensch als kulturelles Wesen durch seine Kulturgeschichte in Denk-, Fühl-, und Wahrnehmungsformen bestimmt sei. Diese seien jedoch im historischen Prozess zufällig und nicht notwendig so gewachsen, wie sie nun faktisch gegeben sind.
Im weiteren Sinne wird der Begriff auch für Sachverhalte verwendet, die sich nicht auf einzelne Taten (Handlungen) zurückführen lassen (z.B. als sozialer Tatbestand bei Émile Durkheim).
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