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InhaltStraftat
| StraftatAls Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Eine Legaldefinition für den Begriff bietet das Gesetz zwar nicht, jedoch heißt es in Abs. 2 GG und StGB: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ Das entspricht dem überlieferten Grundsatz Nulla poena sine lege. Eine Bestrafung kommt zudem nur bei subjektiver Vorwerfbarkeit des Verhaltens in Betracht. Eine Straftat ist mithin eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das zur Ahndung eine Strafe vorsieht.
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