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InhaltSelbstbeteiligung
| SelbstbeteiligungUnter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise genannt, versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden. Der Begriff Zuzahlung bezieht sich meist auf Krankenversicherungen, Selbstbeteiligung auf Kfz-Versicherungen.
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