Wurzelzieher

Inhalt

Sachverhalt

Aussagenlogik

Rechtswissenschaft/ Literatur/ Weblinks

 

 

Sachverhalt

Ein Sachverhalt bezeichnet eine Lage, in der sich Gegenstände eines beliebigen Interesses zueinander befinden. Der Begriff wird im Deutschen unabhängig vom Begriff Tatsache verwendet. In der Philosophie und in der Rechtswissenschaft erlaubt es das Begriffspaar, Aussagen erst einmal unabhängig von ihrer Überprüfung anzunehmen. Aussagen, die einen Sachverhalt intendieren (logische Aussagen), können sich bei einer Überprüfung (wissenschaftlich: Verifikation) als wahr (der Fall) oder falsch (nicht der Fall) erweisen.

In der Rechtswissenschaft erlaubt es der Begriff des Sachverhalts, Aussagen erst einmal zu sammeln und als "Aussagen der Beteiligten" stehenzulassen. In der Philosophie hat der Begriff seit Ludwig Wittgenstein Bedeutung in einer erkenntnistheoretischen Erwägung dazu, weshalb und inwiefern Aussagen Erkenntnisse abbilden können, „sinnvoll“ werden.


 

 

 

 

Copyright- und Lizenzinformationen: Diese Seite basiert auf dem Artikel Sachverhalt aus der freien Enzyklοpädιe Wιkιpedιa und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). Liste der Autoren

Anbieterkennzeichnung

 



Load: 17; Render: 0; Total: 17