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Regelschule

Schülerschaft der Regelschulen

 

Regelschule

Mit Regelschule werden in der Bundesrepublik Deutschland alle allgemeinbildenden Schulen (wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium mit Ausnahme der Sonderschule oder Förderschule) bezeichnet, die in Trägerschaft des Landes bzw. des Staates sind. Damit wird das Regelschulsystem abgegrenzt vom System freier Schulen.

Sonderschulen oder Förderschulen (die Länder verwenden hier unterschiedliche Terminologien) sind insofern keine Regelschulen, als sie ausschließlich von Schülern besucht werden, bei denen eine spezielle Behinderung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden zunehmend in Regelschulsysteme integriert (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts). Durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die für die Bundesrepublik Deutschland seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich ist, wird das deutsche System der Sonder- bzw. Förderschulen grundsätzlich in Frage gestellt. Die Konvention ermöglicht es allen Eltern, vom zuständigen Schulträger nicht nur eine Integration ihrer behinderten Kinder in das Regelschulsystem, sondern sogar eine Inklusion zu verlangen.

In Deutschland besteht eine Unterrichtspflicht, und zwar grundsätzlich in Form der Schulpflicht. Da die Einhaltung dieser Pflicht von den Schulaufsichtsbehörden streng überwacht wird, besucht in Deutschland ein großer Anteil eines Jahrgangs die Grundschule sowie die weiterführenden Schulen des Regelschulsystems.




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