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InhaltRechtswidrigkeit
| RechtswidrigkeitIm Strafrecht ist eine Handlung, die den Tatbestand einer Norm erfüllt, entweder gerechtfertigt und damit straflos, oder rechtswidrig und damit als Unrecht grundsätzlich strafbar.Im Zivilrecht ist die Rechtswidrigkeit der Handlung Voraussetzung für Schadensersatzansprüche. Im Grundsatz unterscheidet man im Strafrecht zwischen der kausalen, finalen und sozialen Handlungslehre. Die Rechtswidrigkeit ist entweder positiv nachzuweisen (veraltete Handlungslehre) oder ist durch die Tatbestandsmäßigkeit bereits indiziert (modernere Finalitätslehre, ganz überwiegende Meinung). Im zweiten Fall gilt dann: Die Rechtswidrigkeit einer Handlung liegt immer dann vor, wenn gegen die Rechtsordnung verstoßen wird, ohne dass Rechtfertigungsgründe (wie z. B. Notwehr, Selbsthilfe, rechtfertigende Einwilligung, sonstige amtliche Befugnisse oder Wahrnehmung berechtigter Interessen, etc...) vorliegen. Das gegenteilige Rechtsbegriff ist die Rechtmäßigkeit.
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