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InhaltRechtssicherheit
| RechtssicherheitRechtssicherheit ist, nach der deutschen Auffassung, die Klarheit, Bestimmtheit und die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen sowie die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit. Rechtssicherheit ist Element des Rechtsstaatsprinzips. Verfassungsrang kommt der Rechtssicherheit in Deutschland mit Grundgesetz (GG) zu; in den Vereinigten Staaten mit dem 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten und dem 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Manche andere Länder haben zwar keine geschriebene Verfassung, kennen aber das Prinzip der Rechtssicherheit; weitere Länder achten das Prinzip der Rechtssicherheit überhaupt nicht.
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