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InhaltRechtsschutz von Schriftzeichen
| Rechtsschutz von SchriftzeichenTypographische SchriftartenFontsDie Frage, ob es sich bei einem Font um ein Computerprogramm handelt, ist umstritten, ist aber für den urheberrechtlichen Schutz entscheidend. Bei einem Computerprogramm ist die für einen Schutz (§§ 69a ff. UrhG) erforderliche Schöpfungshöhe geringer als bei einem künstlerischen Werk. Im Jahre 2000 folgte ein Gericht der Auffassung eines deutschen Fontherstellers, es handele sich bei Fonts um Computerprogramme. In einem Kommentar wird die Programmeigenschaft dabei am Hinting (Verbesserung der Bildschirmdarstellung in kleinen Darstellungsgrößen) festgemacht. Es handele sich aber nur um eine persönlich-geistige Schöpfung, wenn der Designer das Hinting selbst programmiere. In der Praxis wird das Hinting aber oft automatisch erzeugt und nur manuell nachbearbeitet. Trotz der strittigen Frage gibt es kein neueres Urteil zu dieser Problematik. Bei aktuellen Fonts im OpenType-Format können komplexe typografische Features im Font programmiert werden, was die Programmeigenschaft von Fonts heute wahrscheinlicher machen dürfte.
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