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Rechter Winkel

Zeichnerische Kennzeichnung/ Siehe auch/ Weblinks

 

 

Rechter Winkel

thumb|upright=0.85|Zeichnerische Darstellung eines rechten Winkels im deutschsprachigen Raum thumb|upright=0.85|Zeichnerische Darstellung eines rechten Winkels im englischsprachigen Raum

Ein rechter Winkel, kurz auch Rechter, ist der vierte Teil eines Vollwinkels und war wie dieser früher eine gesetzliche Maßeinheit. Das Adjektiv „recht“ meint hierbei nicht rechts, sondern recht im Sinne von richtig (lat. rectus).

Euklid und auch Hilbert definieren den rechten Winkel als einen Winkel, der mit seinem Nebenwinkel kongruent ist.


Beziehungen: 1 Rechter = 90° =  rad = 100 gon.

Auch Hilfsmittel zum Zeichnen von Linien im rechten Winkel zueinander werden mitunter kurz als „rechte Winkel“ bezeichnet, so etwa in der Schule das Geodreieck oder im Bau-, Metall- und holzbearbeitenden Handwerk ein im rechten Winkel geformtes Prüfmittel beziehungsweise eine Lehre.

 

 

 

 

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