Wurzelzieher

Inhalt

Privatschule

Leistungen/ Schüleranteil

Situation in einzelnen Staaten

  

Österreich: Privatschulgesetz 1962

  

Großbritannien

  

Schweiz

  

USA

Anhang

 

 

Privatschule

Eine Privatschule ist eine Schule, die sich im Gegensatz zur Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien (nichtstaatlichen) Schulträgers befindet.

Träger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen sein. Die freien Träger sind, anders als kommunale Schulträger, für das Lehrpersonal wie für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich. Nichtsdestotrotz stehen – zumindest in Europa – auch die freien Schulen unter staatlicher Aufsicht, und verfügen im Allgemeinen über einen öffentlich-rechtlichen Status.


Gründe für die Bildung von Privatschulen sind das Elterninteresse an der jeweiligen Prägung, das Anliegen einer Verwirklichung alternativer pädagogischer Konzepte oder einer christlichen/weltanschaulichen Prägung, in jüngster Zeit auch der Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots.

 

 

 

 

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