Wurzelzieher

Inhalt

Praktikum

Begriffsherkunft und Geschichte

Praktikum zur Berufsorientierung

Vergütung von Praktika

Sozialversicherungspflicht

Praktika während der Schulzeit

Praktika in der Erzieher-Ausbildung

Praktika im allgemeinbildenden System

Praktika während des Studiums

Praktika im Ausland

Praktika während der Arbeitsuche/ Siehe auch

Literatur/ Weblinks/ Fußnoten

 

 

Praktikum

Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation oder Institution. Nach deutscher Rechtsprechung (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 5. August 1965, 2 AZR 439/64) sind Praktikanten keine Arbeitnehmer. Es kann jedoch sein, dass ein als Praktikum bezeichnetes Dienstverhältnis entgegen der Bezeichnung in der Realität ein Arbeitsvertrag ist. Die österreichische Rechtslage ist hingegen gegensätzlich: So heißt es im Österreichisch-Ungarischen Praktikantenabkommen , dass Praktikanten im Sinne dieses Abkommens normale Arbeitnehmer seien.


 

 

 

 

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