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InhaltPraktikum
| PraktikumDer Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation oder Institution. Nach deutscher Rechtsprechung (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 5. August 1965, 2 AZR 439/64) sind Praktikanten keine Arbeitnehmer. Es kann jedoch sein, dass ein als Praktikum bezeichnetes Dienstverhältnis entgegen der Bezeichnung in der Realität ein Arbeitsvertrag ist. Die österreichische Rechtslage ist hingegen gegensätzlich: So heißt es im Österreichisch-Ungarischen Praktikantenabkommen , dass Praktikanten im Sinne dieses Abkommens normale Arbeitnehmer seien.
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