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Pflegeeltern

Definition/ Aufgabe

Ausübung der elterlichen Sorge

Kranken- und Rentenversicherung

Statistik/ Literatur/ Einzelnachsweise/ Weblinks

 

 

Pflegeeltern

Unter Pflegeeltern versteht man volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern (Pflegekinder) aufnehmen.


 

 

 

 

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