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InhaltPatient
| PatientEin junger Patient, an dem eine Polysomnographie durchgeführt wird Ein Patient (von latein: patiens ‚aushaltend‘, ‚fähig zu ertragen‘; passio: das ‚Leiden') ist eine Person, die an einer Krankheit oder an den Folgen eines Unfalls leidet und deshalb medizinisch behandelt wird. In einigen psychotherapeutischen und sozialen Behandlungsverhältnissen wird der Begriff des Klienten (lat. cliens: der Schutzbefohlene) bevorzugt (z. B. in der Klientenzentrierten Psychotherapie bzw. Gesprächspsychotherapie). In gewissen Institutionen spricht man von Kunden oder von Leistungsempfängern. Zwischen Arzt und Patient wird ausdrücklich oder mit Aufnahme der Behandlung ein Vertrag geschlossen. Nach diesem schuldet der Arzt nicht einen Erfolg, den er nicht garantieren kann, sondern seine professionellen Bemühungen um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder um die Linderung von Leiden des Patienten. Wenn für die Behandlung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB V) die Gesetzliche Krankenversicherung aufkommt, so wird der Patient als Kassenpatient (richtiger: Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung) oder Allgemeinpatient bezeichnet. Dagegen schuldet der Privatpatient das ärztliche Honorar, das sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bemisst, selbst, wobei er gegebenenfalls eine Kostenbeteiligung einer Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe in Anspruch nehmen kann. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Verbänden, die die Rechte und Interessen der Patienten im Gesundheitssystem vertreten. Verschiedene davon sind allerdings von der Pharmaindustrie initiiert, gesteuert und finanziert (Pseudo-Patientenverbände). Die Patientenzufriedenheit ist ein Thema nicht nur der Medizin, sondern auch der Sozialforschung und der Medizinsoziologie. Die jeweils sehr individuelle Arzt-Patient-Beziehung mit dem Dialog zwischen diesen beiden Polen (und dem Trialog, der die Angehörigen einbezieht) kann entscheidend sein für die Art der Behandlung, für deren Verlauf und Erfolg. In den letzten Jahren wurden die Patientenrechte durch Rechtsprechung, Gesetze und andere Regelwerke stark ausgeweitet und präzisiert. Dazu gehört neben mehreren Schlichtungs- und Gutachterstellen die Berufung eines Patientenbeauftragten der Bundesregierung (2009), derzeit Wolfgang Zöller MdB (CSU). Er plant ein bundesweit geltendes Patientenrechtegesetzes. Am 22. März 2011 hat er dazu zahlreiche Einzelheiten vorgestellt. Im Dezember 2010 schlug Zöller vor, einen Entschädigungsfonds für Opfer ärztlicher Fehler einzurichten. Grundsätzlich spielen Begriffe wie Schweigepflicht, Datenschutz, Anonymität und Diskretion zugunsten des Patienten eine wesentliche Rolle. Als jedoch am 3. Dezember 1967 in Kapstadt an dem 54-jährigen Louis Washkansky die erste Verpflanzung eines Herzens durchgeführt wurde, löste dies ein immenses weltweites Medienecho mit sehr kontroversen Debatten aus, das diese Beschränkungen nicht kannte. Washkansky wurde entgegen allgemeiner Usancen ständig mit vollem Namen erwähnt (auch mit Spitznamen wie "Washy") und in früheren und aktuellen Bildern gezeigt. Das veranlasste 1972 den Medienforscher Eckart Roloff, in seiner Dissertation über die Presseberichterstattung zu Herztransplantationen mit Blick auf Washkansky von der "publizistischen Entdeckung des Patienten" zu sprechen. Laut einer Studie der Gmünder Ersatzkasse gab es 2007 in Deutschland pro Person durchschnittlich 17,7 Arztkontakte und damit eine leichte Steigerung gegenüber 2004 (16,4 Kontakte). Damit erreiche Deutschland im internationalen Vergleich ein auffällig hohes Niveau. Dabei werden jedoch oft auch Telefongespräche mit Arztpraxen mitgerechnet. Die Hälfte der Personen hatte 2007 Kontakt mit vier oder mehr Fachärzten.
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