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InhaltParagraph
| ParagraphDer Paragraph (griechisch: parágraphos = das Danebengeschriebene) dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum, wie bei Gesetzen, Verträgen oder Lehrbüchern. Er wird in der Regel zur besseren Bezugnahme (insbesondere bei Gesetzestexten) in Absätze, Sätze, Nummern und Buchstaben (literae) unterteilt (in Österreich Ziffern ("Z") für Nummern gebräuchlich) und ist in Gesetzeskommentaren zusätzlich mit Randnummern (Rn) bei Gerichtsentscheidungen auch mit Randziffern (Rz) versehen. Völkerrechtliche Verträge, Gesetze des öffentlichen Rechts sowie Europäische Rechtsakte Verordnung und Richtlinie sind meist anstelle von Paragraphen durch Artikel gegliedert. In der Schweiz ist dies bei sämtlichen Bundesgesetzen der Fall, in Deutschland beim Grundgesetz sowie bei den daher auch so genannten Artikelgesetzen.
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