Wurzelzieher

Inhalt

Ordnungswidrigkeit

Verhältnis zum Strafrecht

Verhältnis zur Verwaltungsvollstreckung/ Aufbau der gesetzlichen Regelung

Verfahren

Bußgeldbescheid

Verfahren nach einem Einspruch

Wiederholte Ordnungswidrigkeiten

Vergleich zu anderen Ländern/ Einzelnachweise/ Weblinks/ Siehe auch

 

 

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.

Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht ( Abs. 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.


Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).

 

 

 

 

Copyright- und Lizenzinformationen: Diese Seite basiert auf dem Artikel Ordnungswidrigkeit aus der freien Enzyklοpädιe Wιkιpedιa und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). Liste der Autoren

Anbieterkennzeichnung

 



Load: 17; Render: 0; Total: 17