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InhaltÖffentlichkeit
| ÖffentlichkeitÖffentlichkeit bezeichnet im weitesten Sinne die Gesamtheit aller Umstände, die für die Bildung der öffentlichen Meinung von Bedeutung sind, wobei der allgemein freie Zugang zu allen relevanten Gegebenheiten sowie deren ungehinderte Diskutierbarkeit entscheidende Kriterien sind.
Auf dem Forum Romanum (hier um 1880) wurde im alten Rom öffentlich Politik gemacht.
Der Begriff, ursprünglich nur im Sinne der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen o.ä. gebraucht, wurde in der deutschen Sprache ab dem späten 17. Jahrhundert für eine erst literatur- sowie kunstkritische, dann ab Mitte des 18. Jahrhunderts durch die Aufklärung zunehmend politisch-sozial werdende Öffentlichkeit gebräuchlich, die v.a. in den Theatern, Salons und Kaffeehäusern o.ä. der europäischen Städte entstand, in denen sich das Bildungsbürgertum traf, als eine die staatliche Autorität legitimierende und kritisierende Sphäre ("bürgerliche Öffentlichkeit"). Man unterschied ab dem 17. Jh. zwischen "vermachteter", d.h. staatlich-verwaltungstechnischer Öffentlichkeit und eben jener, der nicht-staatlichen, Öffentlichkeit, die später (im 20. Jh.) unter dem Begriff der Zivilgesellschaft als eine "nicht-vermachtete" (Gegen-) Öffentlichkeit (Jürgen Habermas) bezeichnet wurde. Sozialwissenschaft liche Diskurstheorien verstehen unter Öffentlichkeit auch die Gesamtheit der potentiell an einem Geschehen teilnehmenden Personen ("Publikum" im weiteren Sinne).Im Prozessrecht bezeichnet Öffentlichkeit sowohl die Tatsache, dass eine Gerichtsverhandlung auch unbeteiligten Personen zugänglich ist, als auch den Kreis der einer Gerichtsverhandlung beiwohnenden, nicht direkt beteiligten Zuschauer.
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