Wurzelzieher

Inhalt

Öffentliche Verwaltung

Definitionen

  

Verwaltung im formellen Sinn/ Verwaltungsrecht/ Verwaltungsvorschriften

Rechtsformen des Verwaltungshandelns

  

Handlungsformen

Rechtswirkung des Verwaltungshandelns/ Aufgaben

Grad der Gesetzesbindung

Verwaltungsarten

Träger

  

Bundesverwaltung

  

Landesverwaltungen

  

Kommunalverwaltungen

  

Mittelbare öffentliche Verwaltung

Verwaltungsreform

Kritik der öffentlichen Verwaltung/ Beispiele/ Siehe auch/ Einzelnachweise

 

 

Öffentliche Verwaltung

Öffentliche Verwaltung ist der Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder anderer Körperschaften des Öffentlichen Rechtes wahrnehmen.

Nimmt sie Aufgaben des Staates wahr, ist sie der administrative Teil der Exekutive (vollziehenden Gewalt). Deshalb ist die Regierungstätigkeit (Regierungsgewalt) nicht Teil der Öffentlichen Verwaltung.

Das Handeln der Verwaltung basiert auf Gesetzesgrundlagen und Vorschriften und muss innerhalb der jeweiligen Verwaltungskompetenz stattfinden. Handlungsträger der Verwaltung sind die Behörden, die hierarchisch strukturiert sind; die Ausführungskontrolle (Dienstaufsicht und Fachaufsicht) obliegt der jeweils höheren Behörde und nicht einem gewählten Gremium. Oberste Behörden sind in der Regel die Ministerien, die Verwaltungsspitze ist der Minister.


Die öffentliche Verwaltung ist der Gegenstand der Verwaltungswissenschaft.

 

 

 

 

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