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Inhalt

Naturrecht

Definition

Ursprung und geschichtliche Entwicklung

Quellen des Naturrechts

Abgrenzung zum Rechtspositivismus/ Bedeutung

Kritik

  

Bedeutende Vertreter naturrechtlicher Vorstellungen bzw. überpositiven Rechts/ Bedeutende Kritiker des Naturrechts und des überpositiven Rechts

Siehe auch/ Literatur/ Weblinks/ Einzelnachweise

 

 

Naturrecht

Der Begriff Naturrecht ( oder , aus ‚Recht‘ und ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. oder , aus ‚natürlich‘, „von Natur entstanden“) oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht übergeordnet sein soll. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus.


 

 

 

 

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