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InhaltNaturrecht
| NaturrechtDer Begriff Naturrecht ( oder , aus ‚Recht‘ und ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. oder , aus ‚natürlich‘, „von Natur entstanden“) oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht übergeordnet sein soll. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus.
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