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InhaltMetropolit
| MetropolitRömisch-katholische KircheBefugnisseGegenüber den Diözesanbischöfen der zu seiner Kirchenprovinz gehörenden Bistümer hat der Metropolit folgende zusätzliche Rechte:
Wenn besondere Umstände dies erfordern, können dem Metropoliten vom Apostolischen Stuhl besondere Aufgaben und Vollmachten zugewiesen werden, die rechtlich genau zu fassen sind (CIC 1983, c. 436 § 2).Andere Leitungsgewalten kommen dem Metropoliten nicht zu; er kann aber in allen Kirchen seiner Kirchenprovinz geistliche Handlungen ausüben wie ein Bischof in seiner eigenen Diözese, in einer anderen Bischofskirche allerdings nur nach vorheriger Verständigung des Bischofs (CIC 1983, c. 436 § 3). Metropoliten haben das Recht, innerhalb ihrer Kirchenprovinz während der Messfeier das Pallium zu tragen, das sie als besonderes Zeichen vom Papst ausgehändigt bekommen haben.
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