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Metropolit

Orthodoxe Metropolie

  

Aufgaben/ Archiepiskopoi

  

Rang/ Wahl

Katholische Ostkirchen/ Römisch-katholische Kirche

  

Befugnisse

  

Metropolien im deutschsprachigen Raum/ Metropolit und Erzbischof

Literatur/ Weblinks/ Einzelnachweise

 

 

Metropolit

Römisch-katholische Kirche

Befugnisse

Gegenüber den Diözesanbischöfen der zu seiner Kirchenprovinz gehörenden Bistümer hat der Metropolit folgende zusätzliche Rechte:


  • Er soll darüber wachen, dass Glaube und kirchliche Disziplin gewahrt werden und eventuelle Missbräuche dem Papst mitteilen.
  • Er soll eine kanonische Visitation durchführen, wenn ein Suffraganbischof dieses unterlassen hat; der Grund hierfür muss jedoch vorher vom Apostolischen Stuhl anerkannt werden.
  • Er soll bei Vakanz eines Bischofsstuhls den Diözesanadministrator ernennen, wenn dieser nicht innerhalb von acht Tagen rechtmäßig gewählt wurde oder die vom Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt. (CIC 1983, c. 436 § 1).
  • Das Gericht des Metropoliten fungiert in seiner Kirchenprovinz üblicherweise als Gerichtshof zweiter Instanz (CIC 1983, c. 1438, § 1, n. 1)
  • Er beruft mit Zustimmung seiner Suffraganbischöfe das Provinzialkonzil ein.

Wenn besondere Umstände dies erfordern, können dem Metropoliten vom Apostolischen Stuhl besondere Aufgaben und Vollmachten zugewiesen werden, die rechtlich genau zu fassen sind (CIC 1983, c. 436 § 2).Andere Leitungsgewalten kommen dem Metropoliten nicht zu; er kann aber in allen Kirchen seiner Kirchenprovinz geistliche Handlungen ausüben wie ein Bischof in seiner eigenen Diözese, in einer anderen Bischofskirche allerdings nur nach vorheriger Verständigung des Bischofs (CIC 1983, c. 436 § 3).

Metropoliten haben das Recht, innerhalb ihrer Kirchenprovinz während der Messfeier das Pallium zu tragen, das sie als besonderes Zeichen vom Papst ausgehändigt bekommen haben.

 

 

 

 

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