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Metropolit
Orthodoxe Metropolie
  

Aufgaben/ Archiepiskopoi

  

Rang/ Wahl

Katholische Ostkirchen/ Römisch-katholische Kirche

  

Befugnisse

  

Metropolien im deutschsprachigen Raum/ Metropolit und Erzbischof

Literatur/ Weblinks/ Einzelnachweise

 

 

Metropolit

Orthodoxe Metropolie

Ursprung

μητρόπολις bezeichnete im östlichen Teil des Römischen Reiches die Hauptstadt einer provincia (ἐπαρχία). Der politische Begriff wurde in die kirchliche Terminologie übernommen und bezeichnete den Zusammenschluss mehrerer Bistümer (ἐνορία, ἐπισκοπή) unter der Leitung eines Oberbischofs.


Der Metropoliten-Titel beruht auf der sogenannten kirchlichen Metropolitanverfassung, deren Ursprung bis in das 2. Jahrhundert zurückreicht, und die bis zum 4. Jahrhundert voll ausgeprägt war. In diesem Zeitraum hatten sich im Römischen Reich christliche Bistumsverbände (Metropolien) gebildet, deren Umfang an die politische Gliederung des Reiches angelehnt war und die zum damaligen Inbegriff der Ortskirche wurden. Da die christliche Mission meist von den Städten ausging, erstreckte sich die Autorität des Metropolitanbischofs auch auf die umliegenden Gebiete.

Bei der Synode von Antiochia war eine Tendenz zur Angleichung von kirchlichen und staatlichen Verwaltungseinheiten erkennbar (Kan. 9). In den Akten des I. Ökumenischen Konzils von Nicäa (325) werden μητρόπολις (Kan. 7) und μητροπολίτης (Kan. 4, 6) erwähnt, wobei die Metropolie der politischen Provinz (ἐπαρχία) entspricht (Kan. 4, 5, 6). Die Übereinstimmung zwischen kirchlichen und staatlichen Verwaltungsstrukturen wurde im Konzil von Chalkedon (Kan. 17) und beim Trullanum II (Kan. 38) bekräftigt.

 

 

 

 

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