Wurzelzieher

Inhalt

Menschenrechte

Wesen der Menschenrechte

  

Egalität/ Unteilbarkeit

Normativer Gehalt der Menschenrechte

  

Bürgerliche und politische Rechte

  

Soziale Menschenrechte

Geschichte der Menschenrechte

  

Die Menschenrechte in der Aufklärung

  

Chronologie

  

Klassifizierung nach „Generationen“

Menschenrechtsschutz in Deutschland

Menschenrechtsschutz der Europäischen Union

Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen

  

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

  

Rechte und Freiheiten im Zivilpakt

  

Rechte der Staaten, die garantierten Rechte und Freiheiten einzuschränken

  

Durchsetzbarkeit der Rechte und Freiheiten des Zivilpakts

Überwachungs- und Durchsetzungsinstrumente internationaler Menschenrechtsabkommen

Aspekte der Kritik am Menschenrechtsdiskurs

Die Menschenrechte seit dem 11. September 2001

Menschenrechte in verschiedenen Ländern (Links)/ Zitate

Literatur

Siehe auch

  

Organisationen und Informationen

  

Weiterführende Fachinformationen/ Bildungsarbeit

Weblinks/ Einzelnachweise

 

 

Menschenrechte

Die englische Bill of Rights (1689)

Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechtes.

Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten und Auseinandersetzungen.

Menschenrechte werden heute gewöhnlich als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zum Schutz seiner Freiheitssphäre verstanden. Weil aber Menschenrechte auch von dritter Seite bedroht werden, wird davon ausgegangen, dass außerdem zu jedem Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht gehört, mit der erst ein Menschenrecht vollständig verwirklicht werden kann. Durch die Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsabkommen sowie durch deren Verankerung in ihren nationalen Verfassungen verpflichten sich die Staaten, die Grundrechte und Völkerrechte zunehmend umzusetzen, als einklagbare Rechte auszugestalten.


In einem engeren Sinne wird der Begriff „Menschenrechte“ auch als Gegenbegriff zu „Bürgerrechte“ verstanden: Er steht dann für Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen.

 

 

 

 

Copyright- und Lizenzinformationen: Diese Seite basiert auf dem Artikel Menschenrechte aus der freien Enzyklοpädιe Wιkιpedιa und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). Liste der Autoren

Anbieterkennzeichnung

 



Load: 202; Render: 0; Total: 202