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Maßregel der Besserung und Sicherung

Mögliche Maßregeln

Nebenstrafrecht/ Geschichte/ Siehe auch/ Weblinks/ Einzelnachweise

 

 

Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist in Deutschland eine vom Strafgericht angeordnete (im Gegensatz zu den eigentlichen Strafen, welche 'verhängt' werden) Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat.

Die Maßregel ist von der Schuld unabhängig und wird zum Schutz vor gefährlichen Straftätern oder zu deren Besserung angeordnet. Daher können Maßregeln der Besserung und Sicherung auch gegen schuldunfähige erwachsene Straftäter angeordnet werden. Das deutsche Strafrecht folgt somit einem System der Zweispurigkeit, bei dem zwischen Strafe und Maßregel unterschieden wird.


Eine Maßregel wird aufgrund einer positiven Gefährlichkeitsprognose angeordnet. Dies bedeutet, dass der Täter als wahrscheinlich gefährlich einzustufen ist.

 

 

 

 

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