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InhaltLandkreis
| LandkreisEin Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Kreis (abgekürzt Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung.
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