|
| |||||
InhaltKollisionsverhütungsregeln
| KollisionsverhütungsregelnDie Kollisionsverhütungsregeln (KVR) - offiziell „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ - stellen internationales Seeverkehrsrecht dar. Sie sind das grundlegende Gesetz zur Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf hoher See und den damit verbundenen Gewässern. Die KVR dienen der Vermeidung von Schiffszusammenstößen. Sie wurden 1972 von der IMO (UN-Unterorganisation für die Seeschifffahrt) verabschiedet und gelten für alle Schiffe, auch für Sportboote. Der Originaltitel lautet: Conventions on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea (COLREGs). Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen und bestimmten von Seeschiffen befahrenen Binnenwasserstrassen wie Elbe, Weser und Nord-Ostsee-Kanal gelten zusätzlich präzisierend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) bzw. die Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO). Die KVR sind aber trotzdem die grundlegenden Regeln des Seeschiffsverkehrs. Die KVR enthalten folgende Bereiche:
Zur Signalisierung von Fahrtrichtung und Position dienen die Positionslichter. Bei Kollisionskurs soll der Bevorrechtigte notfalls mit dem Manöver des letzten Augenblicks versuchen, eine Kollision zu vermeiden oder wenigstens die Schäden gering zu halten.
Copyright- und Lizenzinformationen: Diese Seite basiert auf dem Artikel Kollisionsverhütungsregeln aus der freien Enzyklοpädιe Wιkιpedιa und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). Liste der Autoren |
| |||
Load: 13; Render: 0; Total: 13