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InhaltInventar
| InventarDas Inventar ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Es bildet die Grundlagen eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses. Das Inventar sichert gegenüber dem Unternehmen, eventuellen Geldgebern und Finanzbehörden, dass die in der Bilanz enthaltenen Informationen der Wahrheit entsprechen. Das Inventar ist gem. Abs. 1 HGB von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres sowie bei Geschäftsaufgabe aufzustellen. Der Begriff stammt von dem im 15. und 16. Jahrhundert gebräuchlichen, lateinischen Wort inventarium (juristisches Fachwort) ab.
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