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InhaltInsolvenzverfahren (Deutschland)
| Insolvenzverfahren (Deutschland)Schuldner, die akut zahlungsunfähig sind, die durch mangelnde Liquidität von Zahlungsunfähigkeit bedroht oder überschuldet sind, können gemäß Insolvenzrecht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Man unterscheidet zwischen einem Insolvenzverfahren für Unternehmen, dem Regelinsolvenzverfahren, und dem vereinfachten Verfahren zur Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen. Die Anmeldung zum Insolvenzverfahren hat beim Amtsgericht zu erfolgen, welches als Insolvenzgericht fungiert. Die Kosten für das Insolvenzverfahren decken die Schuldner; Meldungen zur Regelinsolvenz werden öffentlich bekanntgegeben. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln, bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen letztlich durch Restschuldbefreiung nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase. Während des Insolvenzverfahrens wird das Vermögen bzw. bei natürlichen Personen zudem das pfändbare Einkommen unter die Verwaltung eines Treuhänders, des so genannten Insolvenzverwalters gestellt. Die rechtlichen Grundlagen zum Insolvenzverfahren sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Sowohl das Regelinsolvenzverfahren wie auch die Verbraucherinsolvenz laufen dabei in drei Schritten ab.
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