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InhaltHessische Gemeindeordnung
| Hessische GemeindeordnungDie Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Hessen als Ausfluss der Selbstverwaltungsgarantie des Abs. 2 S. 1 GG und der Hessischen Landesverfassung (Art. 137 Abs. I, III HV). Ihre letzte Neubekanntmachung datiert auf den 7. März 2005 und ist seit dem 1. April 2005 in Kraft (GVBl. I S. 142). Die HGO ist die Gemeindeverfassung, sie regelt den Aufbau und Geschäftsgang, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung), Gemeindevorstand (Magistrat), Bürgermeister (Oberbürgermeister), Ortsbeirat, Ausländerbeirat usw. Sie ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden. Die HGO ist eine Magistratsverfassung. Die HGO bildet mit der Hessischen Landkreisordnung (HKO), dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG-Hessen) sowie der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO-Hessen) die Hessische Kommunalverfassung.
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