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Inhalt

Hessische Gemeindeordnung

Struktur der HGO/ Geschichte

Organe der Gemeinde (Stadt)

  

Gemeindevertretung

  

Gemeindevorstand

  

Bürgermeister/ Ortsbeiräte

  

Ausländerbeirat/ Sonstige Gremien

Haushaltswesen

  

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

  

Vermögens- und Verwaltungshaushalt

  

Gebührenhaushalte

  

Mittelfristplanung

  

Nachtragshaushalte

  

Über- und Außerplanmäßige Ausgaben / Vorläufige Haushaltsführung

  

Kredite / Kassenkredite / Bürgschaften

  

Haushaltsüberwachung / Prüfung der Gemeindefinanzen

  

Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

Kritik an einzelnen Regelungen der HGO

Literatur/ Einzelnachweise

Weblinks

 

 

Hessische Gemeindeordnung

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Hessen als Ausfluss der Selbstverwaltungsgarantie des Abs. 2 S. 1 GG und der Hessischen Landesverfassung (Art. 137 Abs. I, III HV). Ihre letzte Neubekanntmachung datiert auf den 7. März 2005 und ist seit dem 1. April 2005 in Kraft (GVBl. I S. 142).

Die HGO ist die Gemeindeverfassung, sie regelt den Aufbau und Geschäftsgang, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung), Gemeindevorstand (Magistrat), Bürgermeister (Oberbürgermeister), Ortsbeirat, Ausländerbeirat usw. Sie ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden. Die HGO ist eine Magistratsverfassung.


Die HGO bildet mit der Hessischen Landkreisordnung (HKO), dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG-Hessen) sowie der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO-Hessen) die Hessische Kommunalverfassung.

 

 

 

 

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