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Formelles Recht

Begriffe formelles und materielles Recht

Geschichtliche Entwicklung

  Geschichtliche Entwicklung in der Sache

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Formelles Recht

Geschichtliche Entwicklung

Geschichtliche Entwicklung in der Sache


In der Sache gibt es formelles und materielles Recht aber schon seit Jahrtausenden. Schon im römischen Recht gab es eine Entscheidungsinstanz (den Prätor), welche bei Streitigkeiten angerufen wurde. Eine wirklich dienende Funktion des „formellen“ gegenüber dem materiellen Recht war im römischen Recht anfangs aber nicht gegeben. Eine geschlossene (materielle) Rechtsordnung, die nur noch durchgesetzt werden müsste, gab es nicht. Im Gegenteil: der Prätor schuf materielles Recht, indem er in bestimmten Fällen die erforderliche Zustimmung zum Verfahren gab. Das materielle Recht entstand also im Grunde aus dem Verfahren. Dies hat sich später geändert. Der römische Begriff der „actio“ (ungefähr: Klage) hat aber noch lange diese Besonderheit des materiellen und formellen Rechts in sich getragen und wurde erst im 19. Jahrhundert endgültig zu der heutigen Trennung in zwei Bereiche aufgelöst (als auch das Begriffspaar geprägt wurde). Siehe auch die „Liste der actiones des Römischen Privatrechts“. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch, welches im Jahr 1896 beschlossen wurde, liegt u.a. mit dem Begriff „Anspruch“ (Anspruchsgrundlage) das Bild einer klaren Trennung von formellem und materiellem Recht zugrunde.

 

 

 

 

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