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InhaltFormelles Recht
| Formelles RechtBegriffe formelles und materielles RechtDas materielle Recht kann kurz als Gesamtheit der Regelungen beschrieben werden, die die grundlegenden Rechtsbeziehungen zwischen den Einzelnen (aber auch des Einzelnen zum Staat) regeln. Beispiel: Beschädigt man den Pkw eines anderen, muss man in aller Regel Schadensersatz leisten. Dies ergibt sich aus verschiedenen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und/oder des Straßenverkehrsgesetzes. Habe ich vorsätzlich gehandelt, liegt zudem eine Straftat vor. Demgegenüber beziehen sich die Normen des formellen Rechts auf die Durchsetzung dessen, was „Recht“ ist. Im Beispiel also auf die Frage, wie der Geschädigte seinen Anspruch gegen mich durchsetzen kann, wenn ich nicht freiwillig zahle; und wie der Staat den „staatlichen Strafanspruch“ (Strafverfolgung) gegen mich durchsetzen kann. Das formelle Recht deckt sich also weitgehend mit dem Verfahrensrecht; das Prozessrecht (Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht usw.) ist ein wichtiger Teil des Verfahrensrechts und damit auch des formellen Rechts. Neben dem Verfahrensrecht gehören aber auch sog. Kompetenznormen zum formellen Recht (etwa Bestimmungen des Grundgesetzes, wem - Bund oder Ländern - die Gesetzgebungskompetenz für bestimmte Materien zukommt).
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