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InhaltEvidenz
| EvidenzEvidenz (vom lateinischen ex ,aus‘ und videre ,sehen‘ → ,das Herausscheinende‘) bezeichnet das dem Augenschein nach Unbezweifelbare, das durch unmittelbare Anschauung oder Einsicht Erkennbare. Evident ist ein Sachverhalt, der unmittelbar ohne besondere methodische Aneignung klar auf der Hand liegt. Der Begriff darf nicht mit dem englischen evidence verwechselt werden, der mit „Beweis“ oder „Beleg“, im juristischen Bereich auch mit „Zeugenaussage“ übersetzt wird (vgl. etwa den fehlübersetzten Begriff „Evidenzbasierte Medizin“). In der Philosophie gibt es unterschiedliche erkenntnistheoretische präzisierende Vorschläge, wie ein damit zu verbindender spezifischer Begriff zu analysieren ist - und Positionen, ob und in welchem Umfang und Kontext menschlicher Erkenntnis so bestimmte Evidenzen verfügbar sind. Viele Erkenntnistheoretiker nehmen an, dass Wissen auf dem Gerechtfertigtsein von Meinungen und letztlich auf einem Fundament gründet, das man als aus „Evidenzen“ bestehend beschreiben kann. Den Begriff der Evidenz bzw. der Gewissheit und die Mechanismen des Zustandekommens von Evidenzen zu verstehen, ist demnach zentral für die Erkenntnistheorie. In der Wissenschaftstheorie bezeichnet man mit dem Ausdruck „Evidenz“ zumeist diejenigen empirischen Befunde, welche Theorien bestätigen oder an welchen Bestätigungsversuche scheitern. Es werden unterschiedliche Analysen diskutiert, welche Art von Beziehung dafür aufkommt, dass ein bestimmter Befund als „Evidenz für“ das Bestehen eines bestimmten Sachverhalts oder die Wahrheit bestimmter Hypothesen gelten kann – etwa deduktive, erklärende oder probabilistische Beziehungen.
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