Wurzelzieher

Inhalt

Deutscher Bundestag

Plenarsaal

Die Mandatsvergabe

Gesetzgebung

  

Behandlung von Gesetzen im Bundestag

  

Besonderheiten der Gesetzgebung bei Abgaben und Steuern/ Besonderheiten der Gesetzgebung in völkerrechtlichen Fragen

Haushaltsrecht

Repräsentationsprinzip und Selbstauflösung

Wahlfunktion

  

Misstrauensvotum und Vertrauensfrage/ Wahl des Bundespräsidenten

  

Wahl der Bundesrichter

Kontrolle der Exekutive

  

Anfragen

  

Untersuchungsausschüsse

  

Wehrbeauftragter/ Kontrolle der Nachrichtendienste

  

Genehmigung von Einsätzen bewaffneter Streitkräfte

  

Anklage von Staatsorganen

Verteidigungsfall

Organisation der Abgeordneten

  

Präsidium

  

Ältestenrat

  

Ausschüsse

  

Enquête-Kommissionen/ Ordnungsmaßnahmen des Präsidiums

Die Arbeit der Mitglieder des Bundestages

  

Arbeit außerhalb der Sitzungswochen/ Immunität, Indemnität und Zeugnisverweigerungsrecht

  

Überwachung von Abgeordneten/ Versorgung der Abgeordneten

Die Arbeit des Bundestages

  

Debatten

  

Abstimmungen

Die Verwaltung des Deutschen Bundestages

  

Information und Dokumentation/ Zentralabteilung

Der 17. Deutsche Bundestag (seit 2009)

  

Geschlechterverteilung im Bundestag und seinen Fraktionen

  

Altersverteilung

Geschichte

  

Erster Bundestag (1949–1953)

  

Zweiter Bundestag (1953–1957)

  

Dritter Bundestag (1957–1961)

  

Vierter Bundestag (1961–1965)

  

Fünfter Bundestag (1965–1969)

  

Sechster Bundestag (1969–1972)

  

Siebter Bundestag (1972–1976)

  

Achter Bundestag (1976–1980)

  

Neunter Bundestag (1980–1983)

  

Zehnter Bundestag (1983–1987)

  

Elfter Bundestag (1987–1990)

  

Zwölfter Bundestag (1990–1994)

  

Dreizehnter Bundestag (1994–1998)

  

Vierzehnter Bundestag (1998–2002)

  

Fünfzehnter Bundestag (2002–2005)

  

Sechzehnter Bundestag (2005–2009)/ Siebzehnter Bundestag (seit 2009)

  

Wahlperioden des Deutschen Bundestages

  

Fraktionen im Deutschen Bundestag

  

Sitzverteilungen in den Bundestagen/ Stärkste Fraktionen und Parteien

Öffentlichkeitsarbeit/ Siehe auch

Literatur

Film/ Weblinks/ Einzelnachweise und -anmerkungen

 

 

Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin.Er wird im politischen System als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk (Staatsbürger) gewählt ( Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. GG). Die gesetzliche ( Abs. 1 Satz 1 BWahlG) Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598. Die tatsächliche Anzahl ist aufgrund von Überhangmandaten meist höher.

Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor.

Im aktuellen 17. Deutschen Bundestag gab es ursprünglich 24 Überhangmandate, jetzt noch 22, so dass er insgesamt aus 620 Abgeordneten besteht. Bundestagspräsident ist der CDU-Politiker Norbert Lammert.

Als Vizepräsidenten und Stellvertreter des Präsidenten sind Eduard Oswald (CDU/CSU), Wolfgang Thierse (SPD), Hermann Otto Solms (FDP), Petra Pau (Die Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) gewählt. Der Alterspräsident, aktuell der CDU-Politiker Heinz Riesenhuber, leitet gemäß Geschäftsordnung die 1. Sitzung des Deutschen Bundestages bei einer neuen Legislaturperiode.


Der Bundestag hat eine Vielzahl von Aufgaben: Er hat die Gesetzgebungsfunktion, das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert das Grundgesetz, die Verfassung. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrats, der jedoch keine zweite Parlamentskammer ist. Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Staaten und Organisationen (internationale Verträge) und beschließt den Bundeshaushalt. Im Rahmen seiner Kreationsfunktion wählt er unter anderem mit absoluter Mehrheit den Regierungschef (Bundeskanzler) und wirkt mit bei der Wahl des Staatsoberhauptes (Bundespräsident), der Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr.Politisch bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion, wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche der Bevölkerung auszudrücken und umgekehrt die Bevölkerung zu informieren.

Zur Herkunft des Begriffes „-tag“ siehe Landtag (historisch).

Der Deutsche Bundestag hat als sogenannter Großempfänger eine eigene Postleitzahl, die 11011.

 

 

 

 

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