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In Geisteswissenschaften ist die Analyse eines Sachverhalts in allen Untersuchungen und Studien ähnlich ausgerichtet. In allen Wissenschaften, die sich mit Kunst und kulturellen Leistungen beschäftigen, insbesondere der Kunsttheorie, ist die Analyse die Untersuchung der formalen Aspekte der Informationsquelle und der erste Schritt zu einer Interpretation eines Werkes.


Immanuel Kant (1724–1804) unterschied zwischen analytischen und synthetischen Urteilen. Die analytischen Urteile nannte er Erläuterungsurteile, die synthetischen Erweiterungsurteile (KrV B 11). Analytische Urteile setzen nach seiner Kritik der reinen Vernunft synthetische voraus, „denn wo der Verstand vorher nichts gefunden hat, da kann er auch nichts auflösen“, d. h. analysieren (KrV B 130).

 

 

 

 

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