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Abitur

Das Abitur (von lateinisch examen abiturium „Abgangsprüfung“, gebildet aus dem Partizip Futur des Verbs abire „davongehen, abgehen“) bezeichnet den Nachweis der Befähigung für ein Hochschulstudium nach Ablegung einer Reifeprüfung (lat. Matura, auch Abiturprüfung genannt). Mit dem Abitur wird in Deutschland die Zugangsberechtigung für ein Studium an einer Universität oder sonstigen Hochschule erworben.

Mit dem „Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife”, dem so genannten Vollabitur, wird die uneingeschränkte Studienbefähigung nachgewiesen. Im Unterschied dazu beschränkt das so genannte fachgebundene Abitur, ein „Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife”, den Hochschulzugang auf bestimmte – meist fachgebundene – Studiengänge an Universitäten. Mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife, umgangssprachlich auch Fachabitur genannt, wird die Befähigung für ein Fachhochschulstudium nachgewiesen. Das Abitur bzw. der Hochschulzugang ist inzwischen über verschiedene Schul- und Studienformen erreichbar.


Ein an Wikipedia angelehntes Abi-Thema

In Österreich und der Deutschschweiz spricht man nicht von Abitur für den höchsten Schulabschluss, sondern benutzt weiterhin die ursprüngliche Bezeichnung Matura für das „Zeugnis der Reife” (von lat. examina matura „Reifeprüfungen“ (Plural!), zu lat. maturus „reif“); in Teilen der Schweiz wird die Abkürzung Matur verwendet.

 

 

 

 

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