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InhaltAbgeordneter
| AbgeordneterAbgeordnete (auch Parlamentarier; Repräsentanten; Deputierte oder Volksvertreter) sind von Wahlberechtigten in einer Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Personen. Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.
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